Hebesätze für Realsteuer
Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor,
der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermess-betrag multipliziert wird.
In Deutschland ist ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG) und der
Grundsteuer (§ 25 GrStG) vorgesehen.Er ist somit ein Instrument, mit dem die
Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern
beeinflussen können.
Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie
(Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz).
Gemeinde Gückingen:
• Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 285 %
• Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 %
• Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 350 %