Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.

Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht

für das Halten von Hunden erhoben werden.

 

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und

Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der

jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

 

Für Gückingen gelten folgende Steuersätze:

 

1.Hund     2. Hund     3. Hund     Kampfhundesteuer

40,00 €     60,00 €      80,00 €      615,00 €