Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht
für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und
Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der
jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Für Gückingen gelten folgende Steuersätze:
1.Hund 2. Hund 3. Hund Kampfhundesteuer
40,00 € 60,00 € 80,00 € 615,00 €